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Ehrenamtliche Richter* innen (Schöffen und Jugendschöffen) gesucht

Mit Ablauf des Jahres 2023 endet die laufende Amtszeit der Schöffen und Jugendschöffen. Die Gemeinden sind gem. § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beauftragt, Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen zu erstellen.

 

Bürger der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, die am 01. April 2024 mindesten 25. Jahre alt und Deutsche sind, können sich bei Interesse für das Amt des Schöffen bis zum 14. April 2023 auf die Vorschlagsliste Ihrer Gemeinde und als Jugendschöffe auf die Vorschlagsliste des Jugendamtes aufnehmen lassen.

Die durch die jeweilige Gemeinde aufgestellte Vorschlagsliste wird an das zuständige Amtsgericht übergeben. Dort findet durch einen dafür eingerichteten Wahlausschuss die eigentliche Wahl statt.

Der Einsatz der gewählten Schöffen erfolgt je nach Wal am Amts- oder Landgericht.

 

Anträge (Interessenbekundungen) erhalten Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, Dienstgebäude Berka vor dem Hainich, Hauptabteilung, Am Schloss 6 in 99826 Berka vor dem Hainich. Hier ist auch zu den Sprechzeiten der Verwaltung die persönliche Vorsprache möglich.

Weiterhin finden Sie die Anträge auf unserer Internetseite: https://www.vg-hainich-werratal.de und im Amtsblatt der VG Hainich-Werratal (in dieser Ausgabe des Werratalboten).

 

 

 

 

Ziegenhardt

Leiterin Hauptabteilung

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