Verunreinigungen durch Hundekot und zurückgelassene Hundekotbeutel
Aus allen Gemeinden häufen sich zum wiederholten Male die Beschwerden über Hundekot und insbesondere über die gefüllten Hundekotbeutel, welche teilweise sogar in privaten Mülltonnen oder achtlos auf Grundstücksmauern zurückgelassen werden.
Das ist nicht nur ekelerregend, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
Deshalb hiermit noch einmal der Hinweis auf §12 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal:
„Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.“
Achten Sie darauf wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Appellieren Sie an Ihr Gewissen und nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Beseitigen Sie die Verunreinigungen Ihres Tieres und entsorgen Sie die Hundekotbeutel ordnungsgemäß!
Ordnungsamt
VG Hainich-Werratal