Bekanntmachung des Fundbüros über die Verwertung von Fundgegenständen
Folgende Fundgegenstände aus dem 2. Halbjahr 2023 sind, nach nicht erfolgter Abholung des Eigentümers, für die Verwertung vorgesehen:
1x Brille
1x Lesebrille
1x Schlüsseltasche „Renault“ mit 2 Schlüsseln
1x Fahrradtasche mit Fahrradbekleidung, Sonnencreme, etc.
1x Sportsonnenbrille
1x Fahrradlampe
1x Schlüsselbund
Die oben genannten Fundgegenstände können noch bis 31.01.2024 vom Eigentümer oder Finder entgegengenommen werden.