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Wegfall Kinderreisepässe

Seit 01.01.2024 können, aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung, keine Kinderreisepässe mehr beantragt werden. 
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden.

Für Kinder muss dann entweder der Personalausweis (genügt für Reisen innerhalb der EU) oder der Reisepass (erforderlich für Reisen außerhalb der EU) beantragt werden.
Die Kosten betragen bei unter 24-jährigen Personen 22,80€ (Personalausweis) bzw. 37,50€ (Reisepass).
Beide Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren, wobei starke Veränderungen des Aussehens der Kinder die Gültigkeit verkürzen können.

Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin erfolgt und eine sofortige Ausstellung im Einwohnermeldeamt dann nicht mehr möglich ist.

Derzeit beträgt die Lieferzeit, für den Reisepass, ca. 7 Wochen und für den Personalausweis 3 Wochen.

Deshalb bitten wir darum, rechtszeitig an die Beantragung der Ausweisdokumente zu denken.


Ihre Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal

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