Amtliche Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal
EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG
Lärmaktionsplanung der Stadt Amt Creuzburg OT Creuzburg, der Gemeinde Krauthausen und der Gemeinde Berka vor dem Hainich
Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG
Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung wird auf die öffentliche Beteiligung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG der Lärmaktionsplanung hingewiesen. Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Reduktion von Schallimmissionen verabschiedet. Ähnlich wie das Bundesimmissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Damit werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen strategische Lärmkarten zu erstellen und die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren. Gegebenenfalls sind Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen, wenn bestimmte, von den Mitgliedstaaten in eigner Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umweltauswirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind.
Die bestehenden Lärmaktionspläne sind demnach zu überprüfen und zu überarbeiten. Die Lärmstatistik kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Lärmkarte Straßenverkehr - Kartendienst des TLUBN (thueringen.de)
Die Entwürfe der Lärmaktionspläne für die Stadt Amt Creuzburg OT Creuzburg, die Gemeinde Krauthausen sowie für die Gemeinde Berka v.d. Hainich werden in der Zeit vom
22.07.2024 bis 16.08.2024
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Hainich-Werratal, Am Schloss 6 in 99826 Berka v. d. Hainich, während der folgenden Öffnungszeiten:
Mo: 9:00 Uhr – 12.00 Uhr
Di: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr u. 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Do: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr u. 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Fr: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Darüber hinaus können die Unterlagen ebenfalls online unter: www.vg-hainich-werratal.de eingesehen werden. Während des oben genannten Zeitraums besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Stellungnahmen sind bis zum 30.08.2024 elektronisch an die E-Mail-Adresse: zu übermitteln. Schriftliche Stellungnahmen sind an die Adresse: VG Hainich-Werratal, M.-Preatorius-Platz 2, 99831 Amt Creuzburg zu richten.