Reiten und Kutschfahrten
Wer die Naturschönheiten des Hainich oder des Werratals ganz in Ruhe genießen will, hat die Möglichkeit, bei einer Kutsch- oder Kremserfahrt die Natur auf sich wirken zu lassen. Ab dem 1. Januar 2004 sind das Reiten und das Fahren mit Kutschen im Wald nur noch auf den hierfür gekennzeichneten Wegen und Straße gestattet. Diese Wege sind mit dem Symbol „Hufeisen" oder einem Schild „Reitweg" gekennzeichnet. Alle anderen Wege dürfen nicht beritten werden. Ausführlicher Informationen erhalten Sie im Forstamt Creuzburg.
Reiten und Kutschfahrten: